Jahresbericht 2019/2020
Wir blicken auf ein ereignisreiches Jahr zurück.
Alle Details findet Ihr in unserem Jahresbericht 2019/2020:
RLC-Deutschland_Jahresbericht-2020-1Wir blicken auf ein ereignisreiches Jahr zurück.
Alle Details findet Ihr in unserem Jahresbericht 2019/2020:
RLC-Deutschland_Jahresbericht-2020-1Berlin/Gießen – Die Vorbereitung auf die Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine der zentralen Aufgaben unabhängiger Asylverfahrensberatung. Misslich, dass Asylverfahren seit 2017 so überstürzt bearbeitet werden, dass eine geordnete Vorbereitung der AntragstellerInnen nicht mehr möglich ist. Die mangelnde Qualität der Bescheide führt oft zu einer erfolgreichen Anfechtung vor Gericht, sodass das Ziel schneller und fairer Asylverfahren im Ergebnis nicht erreicht wird.
Folgendes Beispiel aus einer unserer Mitgliedsorganisationen verdeutlicht die Problematik:Weiterlesen
Berlin/Regensburg, 31.07.2018 – Durch die Begründung des „Bayerischen Transitzentrums“ in Regensburg (BTZ) wurde das Asylverfahren nicht beschleunigt, die Situation der Asylsuchenden jedoch erschwert. Das durch Segregation geschaffene „Zweiklassensystem der Geflüchteten“ darf nach Meinung von BeraterInnen nicht als Blaupause für die sogenannten „AnkER-Zentren“ dienen. Denn rechtlichen und humanitären Standards wird nicht immer Genüge getan.[1]
Folgendes Beispiel aus unserer Mitgliedsorganisation* in Regensburg verdeutlicht die Gründe der Kritik:Weiterlesen
Zugang zu gerichtlichem Rechtsschutz steht nicht im „rechtsfreien Raum“.
Unionsrecht (I.1) und Verfassungsrecht (I.2.1) setzen den Rahmen für die einfach- rechtliche Ausgestaltung des Rechtsschutzes im Asylrecht (I.2.2), der angesichts der hohen Verfahrenszahlen eine Herausforderung für die Verwaltungsgerichtsbarkeit insgesamt bildet (I.3).
Einer kurzen Bestandsaufnahme zu diesen Fragen (I.) folgt die Erörterung denkbarer Möglichkeiten zur weiteren Verschärfung des Asylprozessrechts (II.).
Plädiert wird aber – im Gegenteil – für eine Wiederannäherung des Asylprozessrechts an das allgemeine Prozessrecht, um kontraproduktiven Effekten einer zu starken Be- schränkung insbesondere von Rechtsmitteln zu begegnen (III.).
Der Bedeutung von fallübergreifenden Tatsachenfragen im Asylrecht sollte allerdings durch eine begrenzte Tatsachenkompetenz des Bundesverwaltungsgerichts Rech- nung getragen werden (IV.).
Eine klare Antwort auf die Leitfrage der Tagung, inwieweit Schutzsuchende (in Deutschland) die Möglichkeit haben, ihre Rechte effektiv wahrzunehmen, werde ich auch in der Schlussbemerkung (V.) schuldig bleiben.
Berlin, 21.06.2018 – Zentrale Sammelunterkünfte führen aktuell zu massiven Einschränkungen der Unterstützungsmöglichkeiten für Schutzsuchende. Darunter leidet auch die unabhängige Rechtsberatung, wie sie Refugee Law Clinics* (RLC) anbieten.Weiterlesen
Berlin, 06.06.2018. Der Dachverband der über 30 deutschen Refugee Law Clinic-Projekte veranstaltete am gestrigen Dienstag seinen ersten Fachtag in der Berliner Repräsentanz der Robert-Bosch-Stiftung. 70 Teilnehmende, darunter viele Ehrenamtliche aus Refugee Law Clinics in ganz Deutschland, diskutierten über den Zugang zu(m) Recht für Geflüchtete.
Der Rechtszugang in Deutschland ist für Asylsuchende auf das europarechtliche und verfassungsrechtliche Minimum reduziert. Prof. Dr. Berlit, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht, benannte in seiner Keynote notwendige verfahrensrechtliche Reformen und bezeichnete diese als „Gebot prozessualer Fairness“. Gegen den Führerschein-„Idiotentest“ (MPU) gebe es aktuell einen besseren Rechtsschutz als gegen den Asyl-Bescheid.
Am 08. März diskutierten mehr als 100 Vertreter*innen von in Deutschland aktiven zivilgesellschaftlichen Organisationen ganztägig über den Global Compact for Migration (GCM) sowie den Global Compact on Refugees (GCR). Weiterlesen
Wir freuen uns sehr, dass der JuWissBlog sich uns (erneut) angenommen hat. Am 12.01. ist ein Interview mit Laura und Christoph über die Entwicklungen beim Dachverband und die Ziele für 2017 erschienen.