Sonderasylprozessrecht
Hinweis: eine um Nachweise erweiterte Fassung des Beitrages erscheint in Heft 9/2018 des Informationsbriefs Ausländerrecht.
Zugang zu gerichtlichem Rechtsschutz steht nicht im „rechtsfreien Raum“.
Unionsrecht (I.1) und Verfassungsrecht (I.2.1) setzen den Rahmen für die einfach- rechtliche Ausgestaltung des Rechtsschutzes im Asylrecht (I.2.2), der angesichts der hohen Verfahrenszahlen eine Herausforderung für die Verwaltungsgerichtsbarkeit insgesamt bildet (I.3).
Einer kurzen Bestandsaufnahme zu diesen Fragen (I.) folgt die Erörterung denkbarer Möglichkeiten zur weiteren Verschärfung des Asylprozessrechts (II.).
Plädiert wird aber – im Gegenteil – für eine Wiederannäherung des Asylprozessrechts an das allgemeine Prozessrecht, um kontraproduktiven Effekten einer zu starken Be- schränkung insbesondere von Rechtsmitteln zu begegnen (III.).
Der Bedeutung von fallübergreifenden Tatsachenfragen im Asylrecht sollte allerdings durch eine begrenzte Tatsachenkompetenz des Bundesverwaltungsgerichts Rech- nung getragen werden (IV.).
Eine klare Antwort auf die Leitfrage der Tagung, inwieweit Schutzsuchende (in Deutschland) die Möglichkeit haben, ihre Rechte effektiv wahrzunehmen, werde ich auch in der Schlussbemerkung (V.) schuldig bleiben.